Ist Ihnen die Besucherordnung für Hallenbad bekannt?

Wichtigste Punkte:


Die Besucherordnung für Hallenbad ist sehr umfangreich. Kennen Sie zumindest ihre wichtigsten Punkte?

  • Bis zu ihrem 1 Lebensjahr ist Kindern der Zugang in die Schwimmbecken (mit Ausnahme der Babyschwimmkurse) verboten. Diese Bestimmung geht aus den gesetzlichen Normen der Tschechischen Republik hervor.
  • Kindern unter 3 Jahre ist der Zugang ins große Schwimmbecken aus hygienischen Gründen verboten.
  • Kinder unter 3 Jahre dürfen die Schwimmbecken aus hygienischen Gründen nur in anliegender Badebekleidung betreten. Wird diese Bestimmung nicht eingehalten, setzten sich die Eltern dem Risiko aus, dass von ihnen die Erstattung der Wasserreinigungskosten verlangt wird.
  • Die Wasserrutsche dürfen nur Schwimmer ab 10 Jahren betreten, und zwar einer nach dem anderen. Das Rutschen von zwei Personen gleichzeitig ist verboten (gilt auch für Eltern mit kleinen Kindern).
  • Der Strömungskanal und die Wasserschaukel im Vergnügungsbecken sind Kindern ab 10 Jahren zugänglich.
  • Kinder unter 12 Jahre dürfen den Hallenbadbereich nur in Begleitung von einer erwachsenen Person betreten. Die erwachsene Person trägt während der gesamten Besuchsdauer für das Kind Verantwortung.
  • Allen Besuchern ist der Eintritt in den Hallenbadbereich mit Ohrringen, Ketten, Armbänden und weiteren Metall- oder scharfen Gegenständen, mit denen sie andere Besucher verletzen könnten, verboten.
  • Bewegen Sie sich im ganzen Hallenbadbereich vorsichtig. Der Betreiber trägt keine Verantwortung für Verletzungen, die der Besucher selber verursachte.
  • Jeder Besucher ist verpflichtet sich vor dem Eintritt in den Hallenbadbereich ohne Badebekleidung zu duschen und sich am ganzen Körper mit Seife zu waschen. Derjenige Besucher, der dies nicht getan hat, darf vom Hallenbadpersonal ausgewiesen werden. Sorgfältige Körperreinigung, vor allem von Intimpartien, sorgt dafür, dass bis zu 90 % der unerwünschten Stoffe nicht in die Schwimmbecken gelangen.
  • Der Eintritt in den Hallenbadbereich ist Personen mit Infektionskrankheiten verboten. (Dies bezieht sich unter anderen auf Krankheiten wie Fieber, Husten, Schnupfen, Erkältung und verschiedene Entzündungen.) Das Eintrittsverbot gilt genauso für Personen, die Verbände auf ihrem Körper tragen.
  • Der Eintritt ist nur in Badebekleidung erlaubt. Derjenige Besucher, der in Unterwäsche oder in kurzer Hose eintritt, darf vom Hallenbadpersonal ausgewiesen werden.
    Wir bitten alle Besucher auf die Sicherheit ihrer Kinder zu achten und sie keinem unnötigen Risiko auszusetzen.

Die Besucherordnung für Hallenbad

  • Diese Besucherordnung bestimmt Bedingungen für einen sicheren und hygienisch unschädlichen Betrieb im ganzen Hallenbadbereich im Sportareal der Stadt Sušice und muss von allen Besuchern angehalten werden.
  • Jeder Besucher ist verpflichtet sich mit dieser Besucherordnung vertraut zu machen.
  • Mit dem Eintritt in den Hallenbadbereich und mit der Erstattung der Eintrittsgebühr äußert der Besucher die Zustimmung mit den Bestimmungen dieser Besucherordnung. Der Besucher ist verpflichtet sich an diese Besucherordnung, Anweisungen auf den informativen Tafeln im Hallenbadbereich sowie Anweisungen des Hallenbadpersonals zu halten.
  • Der Hallenbadbereich (Eingangsräumlichkeiten; Schwimm-, Kinder- und Vergnügungsbecken; das Becken, in dem die Riesenwasserrutsche mündet und die beiden Whirlpools) ist zu internen Zwecken videoüberwacht.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  • Informationen zum Hallenbadbetrieb im Sportareal Sušice finden Sie auf unserer Homepage (Link).
  • Die Sicherheitsmaßnahmen entstehen durchlaufend nach Empfehlungen vom Hersteller der Wasserattraktionen, seinem Lieferanten und weiterhin auf der Basis der Erfahrungen von Betreiber ähnlicher Hallenbäder. Das Mitdenken der Besucher ist für die gesamte Sicherheitslage im Hallenbadbereich auch sehr wichtig!
  • Nach dem § 19 Abs. 3 der Verordnung 238/2011 Ges.-Slg. ist der Zutritt in den Hallenbadbereich Personen mit übertragbaren Haar- oder Hauterkrankungen, bzw. mit anderen übertragbaren Erkrankungen, die sich im Wasser oder durch direkten körperlichen Kontakt ausbreiten können, und Personen, die offensichtlich unter Alkohol- oder Suchtstoffeinfluss sind, verboten. Weiterhin ist der Zugang Kindern unter 1 Jahr verboten. Kinder zwischen 1 und 3 Jahren dürfen die Schwimmbecken nur in anliegender Badebekleidung betreten, falls es der Betreiber nicht anders bestimmt.
  • Die maximale Kapazität des Hallenbadbereiches darf nicht überschritten werden. Aus diesem Grund wird beim Erreichen maximaler Kapazität (141 Personen) der Eintritt ins Hallenbad für weitere mögliche Besucher vorübergehend gesperrt.
  • Alle Besucher werden gebeten sich im ganzen Sportareal so zu benehmen, dass sie ihre eigene Sicherheit sowie die Sicherheit von anderen Besuchern nicht gefährden. Im Hallenbad ist es verboten sich gegenseitig Köpfe unter Wasser zu drücken, andere Besucher in die Becken zu stoßen oder zu werfen, wegen Rutschgefahr auf dem Beckenrand herumzulaufen und vom Seitenrand ins Wasser zu springen.
  • Es ist verboten scharfe und/oder Glasgegenstände (Nadeln, Steck- und Sicherheitsnadeln, Rasierklingen, Injektionsspritzen, u.Ä.) ins Hallenbad mitzubringen, die eine Verletzung verursachen oder Hallenbadausstattung beschädigen können.
  • Die Schwimmbecken und die Wasserattraktionen dürfen mit Kaugummi, Bonbon, o.Ä. im Mund nicht betreten werden.
  • Jeder Besucher wird gebeten sich im gesamten Hallenbadbereich vorsichtig zu bewegen Der Betreiber trägt keine Verantwortung für jegliche Verletzungen, die der Besucher aufgrund seiner Unachtsamkeit oder Nichteinhaltung von dieser Besucherordnung verursachte.
  • Für Kinder haften ihre Eltern oder eine begleitende erwachsene Person. Diese Person ist verpflichtet während der ganzen Besuchsdauer auf das Kind (bzw. die Kinder) aufzupassen und sicherzustellen, dass sich das Kind brav verhält und sich oder andere Besucher nicht gefährdet.
  • Behinderte und kranke Personen sowie schwangere Frauen sollen die Benutzung von bestimmten Wasserattraktionen (z.B. Wasserrutsche, Strömungskanal, usw.) selber überlegen.
  • Falls die momentane Besucherzahl im Hallenbad hoch ist, darf das Hallenbadpersonal die Benutzung von verschiedenen Schwimmgeräten in einzelnen Schwimmbecken begrenzen.
  • Jeder Besucher ist verpflichtet mit der Hallenbadausstattung vorsichtig umzugehen. Wir bitten alle Besucher das Wasser und Energien im Hallenbad nicht zu verschwenden.
  • Der Betreiber haftet NICHT für die auf dem Parkplatz zum Sportareal eingeparkten Fahrzeuge sowie für abgestellte Fahrräder und Kinderwagen.

Es ist verboten:

  • grundlos um Hilfe zu rufen.
  • unberechtigt die Rettungsvorrichtung zu benutzen.
  • in die Räumlichkeiten einzutreten, die ausgeschlossen fürs Hallenbadpersonal oder für Personen des anderen Geschlechts bestimmt sind.
  • mit Kleidung am Körper in den Hallenbadbereich einzutreten (ausgenommen von Hallenbadpersonal und Schwimminstrukteuren).
  • zu rauchen; zu laufen; Haare, Bart sowie Nägel zu schneiden.
  • zu schreien, zu pfeifen, unnötigen Lärm zu machen.
  • ins Wasser oder auf den Boden zu spucken, ins Wasser zu urinieren.
  • Abfall auf den Boden zu werfen und den Hallenbadbereich zu verschmutzen.
  • Wäsche zu waschen.
  • private Kocher zu benutzen, und sie gar ins Sportareal mitzunehmen.

Tiere ins gesamte Sportareal mitzunehmen.

EINTRITT IN DEN HALLENBADBEREICH

  • Der Eintritt in den Hallendbadbereich ist nur innerhalb der Öffnungszeiten mit einer gültigen Eintrittskarte oder einem gültigen Ausweis (Dauereintrittskarten oder Sportverein-Ausweis) erlaubt. Der Verkauf von Eintrittskarten fängt mit dem Betriebsanfang an und endet eine Stunde vor dem Betriebsschluss.
  • Kindern unter 12 Jahre ist der Eintritt nur in Begleitung von einer erwachsenen Person erlaubt.
  • Der Hallenbadbereich (oder ein Teil davon) ist in bestimmten Zeiten für Schulen, Organisationen oder den Sportverein, bzw. Schwimmwettbewerbe und Wassersportwettkämpfe reserviert. In diesen Zeiten ist der Öffentlichkeit das Baden im reservierten Teil des Hallenbadbereichs untersagt.
  • Die Rezeption ist verpflichtet die Eintrittskartenausgabe bei voller Hallenbadkapazität abzulehnen. Genauso darf die Rezeption keine Eintrittskarte an Personen verkaufen, denen der Eintritt laut der Besucherordnung untersagt ist.

AUSWEISUNG AUS DEM HALLENBADBEREICH

  • Nach dem § 19 Abs. 3 der Verordnung 238/2011 Ges.-Slg. ist der Zutritt in den Hallenbadbereich Personen mit übertragbaren Haar- oder Hauterkrankungen, bzw. mit anderen übertragbaren Erkrankungen, die sich im Wasser oder durch direkten körperlichen Kontakt ausbreiten können, und Personen, die offensichtlich unter Alkohol- oder Suchtstoffeinfluss sind, verboten. Weiterhin ist der Zugang Kindern unter 1 Jahr verboten. Kinder zwischen 1 und 3 Jahren dürfen die Schwimmbecken nur in anliegender Badebekleidung betreten, falls es der Betreiber nicht anders bestimmt.
  • Der Eintritt ins Sportareal darf Personen verweigert werden, deren Besuch erweisbar die Ordnung, die Sicherheit und die Sauberkeit des Sportareals stören könnte und deren Verhalten ethischen und Moralprinzipien widerspricht.
  • Aus dem Sportareal darf ohne Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes derjenige Besucher ausgewiesen werden, der sich an diese Besucherordnung nicht hält oder die Anweisungen den Anweisungen des Hallenbadpersonals nicht gehorcht. Im Extremfall, je nach Art des Verstoßes, dürfen die Sportarealangestellten Polizei um Hilfe bitten.

ANWEISUNGEN FÜR BESUCHER

  • Die Besuchsdauer beginnt mit dem Durchgang durch das Drehkreuz.
  • Jeder Besucher ist verpflichtet sich an die Betriebsöffnungszeiten zu halten. Außer der Betriebsöffnungszeiten ist es den Besuchern nicht erlaubt, sich im Hallenbadbereich aufzuhalten.
  • Falls der Besucher eine Eintrittskarte erwirbt, deren Gültigkeit die Betriebsöffnungszeiten überschreitet und er nutzt die sämtliche Besuchsdauer nicht aus, hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes oder eines Teils davon.
  • Eine Stunde vor dem Betriebsschluss ist der Zugang in die Umkleideräume vom außen gesperrt. 15 Minuten vor dem Betriebsschluss ist jeder Besucher verpflichtet den Hallenbadbereich zu verlassen, damit er vor der Schließung der Umkleideräume es schafft, sich umzukleiden.
  • Falls der Besucher die Besuchsdauert überschreitet, ist er verpflichtet die überschrittene Zeit nachzuzahlen.
  • Der Eintritt in den Hallenbadbereich ist nur in Badebekleidung erlaubt, d.h. Unterwäsche, kurze Hose oder andere Bekleidung sind nicht akzeptabel. Der Besucher darf sich nur in Umkleideräumen ein- und ausziehen.
  • Beim Verlassen des Hallenbadbereichs lässt der Besucher das von ihm verwendete Schließfach offen und gibt das Chiparmband an der Rezeption zurück.
  • Wir empfehlen unseren Besuchern keine Wertgegenstände oder höhere Geldbeträge ins Sportareal mitzunehmen. Der Betreiber trägt für die Wertgegenstände sowie die Geldbeträge keine Verantwortung.
  • Jeder Besucher ist verpflichtet sich an die Anweisungen des Hallenbadpersonals unbedingt zu halten. Das Hallenbadpersonal ist für den Hallenbadbetrieb und die Sicherheit der Besucher verantwortlich. Das Hallenbadpersonal ist jedoch nicht dafür verantwortlich, was im Kinderbereich passiert. Für das Geschehen im Kinderbereich sind die erwachsenen Begleitpersonen verantwortlich.
  • Im Hallenbad gefundene persönliche Gegenstände anderer Besucher sind an der Rezeption abzugeben. Dort werden sie registriert und aufgehoben.
  • Im Brandfall sind alle Besucher verpflichtet den Hallenbadbereich sofort zu verlassen. Die Rettungswege und die Notausgänge sind mit grünen Schildern gekennzeichnet.

SCHWIMMBECKEN

Sprungbretter

  • Im ganzen Hallenbadbereich ist es verboten ins Wasser von anderen Stellen zu springen, als von den Sprungbrettern.
  • Ein Sprungbrett darf jeweils von einer Person betreten werden.
  • Die Sprungbretter dürfen ausschließlich von Schwimmern benutzt werden.
  • Die Sprungbretter sind nicht zu akrobatischen Sprüngen (wie Saltos usw.) bestimmt. Es ist verboten rückwärts zu springen.
  • Betreten und verlassen darf man die Schwimmbecken nur an dazu bestimmten Stellen.
  • Die Sprungbretter dürfen nur Personen bis 100 Kg benutzten.
  • Jeder Besucher muss vor dem Sprung überprüfen, ob der Raum unter ihm frei ist.
  • Nach dem Sprung verlässt der Besucher unverzüglich den Raum unter dem Sprungbrett.
  • Beim Springen dürfen keine Schwimmgeräte benutzt werden.
  • Es ist verboten sich auf die Sprungbretter hinzusetzen.

KINDERBECKEN

  • Im Kinderbecken ist es verboten sich auf den Wasserpilz hinaufzusetzen.
  • Für die Bewegung der Kinder auf der Wasserrutsche und im Kinderbecken haftet ihre erwachsene Begleitperson.

VERGNÜGUNGSBECKEN

  • Es ist verboten auf die Wasserattraktionen im Vergnügungsbecken zu klettern.
  • Es ist verboten die Massagedüsen zu verstopfen oder mit ihnen auf anderer Weise zu manipulieren.


Strömungskanal

  • Der Strömungskanal ist nur Schwimmern ab 10 Jahren zugänglich.
  • Der Strömungskanal darf nur auf der dazu bestimmten Stelle betreten und verlassen werden (nicht von Seitenränder).

Im Strömungskanal ist verboten:

  • an andere Besucher zu stoßen.
  • an einer Stelle zu stehen oder gegen die Strömung zu schwimmen.
  • sich am Rand festzuhalten.
  • Hände in die Rinne zu stecken.
  • Schwimmgeräte in den Strömungskanal mitzunehmen.
  • zu tauchen.
  • Düsen zu verstopfen.


Wasserschaukel

  • Die Wasserschaukel darf nur von Schwimmern ab 10 Jahren benutzt werden.
  • Die Wasserschaukel darf nur auf dazu bestimmten Stellen betreten und verlassen werden.
  • Es ist verboten auf die Wände der Wasserschaukel zu klettern oder sich auf sie zu setzten.

Wasserrutsche

  • Die Wasserrutsche darf nur dann benutzt werden, wenn auf der Ampel grün leuchtet und das Hallenbadpersonal dies nicht anders entscheidet.
  • Die Wasserrutsche darf nur von Schwimmern ab 10 Jahren benutzt werden.
  • Der Zugang auf die Wasserrutsche ist denen Personen verboten, die aufgrund von ihrem physischen oder mentalen Zustand oder ihrer ungenügenden Erfahrung nicht in der Lage sind, die Wasserrutsche sicher zu benutzen.
  • Es ist verboten die Wasserrutsche in verkehrter Richtung zu betreten.
  • Mit Schuhen ist der Zugang auf die Wasserrutsche nicht gestattet.
  • Die Rutsche darf jeweils von einer Person betreten werden.
  • Die einzige erlaubte Rutschposition ist im Liegen auf Rücken mit Beinen nach vorne gestreckt. Andere Rutschpositionen sind streng verboten. Es ist genauso verboten die Rutschpositionen während des Rutschens zu wechseln.
  • Das Becken, in dem die Wasserrutsche mündet, ist gleich nach dem Rutschende zu verlassen.
  • Die Wasserrutsche darf nur dann benutzt werden, wenn Wasser durch die Rinne fließt.
  • Beim Rutschen ist es verboten zu bremsen, anzuhalten, sich zu setzen oder aufzustehen und dadurch andere Besucher am Rutschen hindern.
  • Alle Unfälle, die mit dem Rutschbetrieb zusammenhängen, müssen aufgenommen, untersucht und bewertet werden. Der Name und die Anschrift der betroffenen Person sowie der Augenzeugen und detaillierte Beschreibung des Unfalls werden aufgeschrieben.

Sonnenterrasse

  • Die Sonnenterrasse wird nur beim guten Wetter geöffnet. Kinder unter 12 Jahre dürfen die Sonnenterrasse nur in Begleitung von einer erwachsenen Person betreten.
  • Bitte beachten Sie die Warnungsschilder.
  • Klettern über das Geländer und Bewegung auf dem schiefen Dach sind streng verboten.
  • Die Sonnenterrasse wird videoüberwacht. Im Verletzungsfall holen Sie unverzüglich den Rettungsschwimmer.

ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

  • Besucher sind verpflichtet, sich an die Anweisungen auf den Informationstafeln im Hallenbadbereich zu halten.
  • Besucher sind verpflichtet, sich an die Anweisungen des Hallenbadpersonals zu halten.
  • Wer sich an die Anweisungen auf den Informationstafeln oder vom Hallenbadpersonal nicht hält, wird aus dem Sportareal ohne Anspruch auf Rückzahlung der Eintrittsgebühr ausgewiesen.
  • Für die Leistung der ersten Hilfe und mögliches Holen von ärztlicher Hilfe ist im Hallenbadbereich der Rettungsschwimmer verantwo