Besucherordnung für Freibad

Jeder Besucher des Freibadareals ist verpflichtet sich mit den nachstehenden Sicherheitsmaßnahmen und –regeln vertraut zu machen und sich an sie unbedingt zu halten, damit niemand zu einer Gesundheitsschädigung kommt. Mit der Bezahlung des Eintritts verpflichtet sich jeder Besucher sich freiwillig an diese Besucherordnung zu halten und auf die Anweisungen des Freibadpersonals zu achten.

Die Sicherheitsmaßnahmen entstehen durchlaufend nach Empfehlungen vom Hersteller der Wasserattraktionen, seinem Lieferanten und weiterhin auf der Basis der Erfahrungen von Betreiber ähnlicher Freibadareale. Nichtsdestotrotz ist das Mitdenken der Besucher für die gesamte Sicherheitslage im Freibad auch sehr wichtig.

Nach §19, Abs. 3 der Verordnung 238/2011 Ges.-Slg. ist der Zutritt in die Schwimmbecken Personen mit übertragbaren Haar- oder Hauterkrankungen, bzw. mit anderen übertragbaren Erkrankungen, die sich im Wasser oder durch direkten Kontakt ausbreiten können, und Personen, die offensichtlich unter Alkohol- oder Suchtstoffeinfluss sind, verboten.

Für minderjährige Personen haftet ihr gesetzlicher Vertreter oder ihre volljährige Begleitung.

Eintritt auf das Freibadgelände

  • Der Eintritt auf das Freibadgelände ist nur in Betriebszeiten mit einer gültigen Eintrittskarte erlaubt. Die Gültigkeit der Eintrittskarte ist durch die darauf stehender Zeit bestimmt (bei Dauerkarten je nach ihrer Art). Die Tageskarte gilt nur für einen Eintritt auf das Freibadgelände. Der Eintrittskartenverkauf beginnt mit Freibadbetriebsanfang und endet ½ Stunde vor Freibadbetriebsschluss. Die Eintrittskarten gelten nur an ihrem Verkaufstag und in Freibadbetriebszeiten. Keine verlorenen oder unbenutzten Eintrittskarten werden erstattet.
  • Kindern unter 12 Jahren ist der Eintritt auf das Freibadgelände nur in Begleitung und unter Aufsicht von einer Person älter als 18 Jahre gestattet. Jedes Kind muss Badebekleidung beim Eintritt in die Schwimmbecken und in den Raum zwischen Schwimmbecken tragen.
  • Das Schwimmbadgelände oder ein Teil davon kann in bestimmten Zeiten für Schulen oder verschiedene Organisationen reserviert sein. In diesen Zeiten ist das Baden im reservierten Teil für die Öffentlichkeit untersagt.
  • Der/Die Kassenangestellte ist verpflichtet demjenigen die Eintrittskarte nicht zu verkaufen, dem der Eintritt nach der Besucherordnung nicht erlaubt wird.
  • Die maximale Kapazität des Freibadgeländes darf nicht überschritten werden. Aus diesem Grund wird beim Erreichen maximaler Kapazität der Eintritt auf das Freibadgelände für weitere mögliche Besucher vorübergehend gesperrt.

Ausweisung aus dem Freibadgelände

  • Der Eintritt auf das Freibadgelände ist allen Personen untersagt, die eine ansteckende Krankheit haben, und dadurch die Gesundheit anderer Besucher gefährden würden. Unter ansteckende Krankheiten zählen: Fieber, Grippe, Husten, Bindehautentzündung, Hautkrankheiten, Darmkrankheiten, verschiedene infektiöse Sekretionen, usw.
  • Das Eintrittsverbot gilt genauso für Personen unter Alkohol- oder Suchtstoffeinfluss.
  • Der Eintritt auf das Freibadgelände darf solchen Personen verweigert werden, deren Anwesenheit die Ordnung, die Sicherheit oder die Sauberkeit des Freibadgeländes gefährden könnte, oder solchen, deren Verhalten gegen die Anstandsregeln und/oder die Moralprinzipien stießt.
  • Aus dem Freibadgelände wird jeder Besucher ausgewiesen, der: sich trotz Mahnung des Personals nicht an diese Besucherordnung hält, sich betrinkt oder sich unangemessen verhält. Falls sich der Besucher weigert das Freibadgelände zu verlassen, wird er von einem verantwortlichen Angestellten aus dem Freibadgelände hinausgeführt. Falls nötig, wird die Assistenz der Polizei genutzt.

Betriebsanweisungen für Besucher

  • Eintritt in die Schwimmbecken ist nur über Duschstellen möglich. Jeder Besucher ist verpflichtet sich vor jedem Eintritt ins Schwimmbecken zu duschen.
  • Schwimmbecken sind nicht für Kinder unter ein Jahr geeignet. Kinder ab einem Jahr dürfen in die Schwimmbecken und in den Raum zwischen Schwimmbecken nur in Begleitung von einer erwachsenen Person, die für ihre Sicherheit haftet.
  • Badehose/Bikini/Badeanzug des Besuchers muss sauber sein. Es ist verboten die Schwimmbecken in Unterhosen, in Unterwäsche, in kurzen Hosen oder in anderer Kleidung, die nicht zum Baden geeignet ist, zu betreten.
  • Schmuck, Geld und andere Wertgegenstände können die Freibadbesucher an der Kasse aufbewahren lassen. Besucher sind verpflichtet die auf dem Freibadgelände gefundenen Gegenstände dem/der Kassenangestellte/-n abzugeben.
  • Besucher sind verpflichtet auf persönliche Hygiene zu achten und Sauberkeit auf dem gesamten Freibadgelände zu halten.
  • Besucher dürfen keine gefährlichen Gegenstände verwenden, die ihre Sicherheit oder Gesundheit bzw. die Sicherheit und die Gesundheit anderer Besucher gefährden können.
  • Jeder Besucher ist verpflichtet mögliche Beschädigungen des Freibadeigentums sowie des Eigentums anderer Besucher zu erstatten, die er absichtlich oder zufällig verursachte.
  • Jeder Besucher wird gebeten sich rücksichtsvoll zu benehmen und kein Wasser zu verschwenden.

Im Freibad ist verboten:

  • Mit eigenem Verhalten die Ordnung zu stören und die eigene Sicherheit oder die Sicherheit von anderen Besuchern zu gefährden
  • Die Ruhe anderer Besucher zu stören (schreien, pfeifen, unnötigen Lärm machen, ohne Grund um Hilfe rufen,…)
  • Sich gegenseitig unter Wasser zu drücken und sich gegenseitig ins Wasser zu werfen
    Entlang des Schwimmbeckenrandes zu rennen
  • In die Räumlichkeiten zu treten, in die den Zutritt für die Öffentlichkeit verboten ist (wie Maschinenraum oder Wasseraufbereitungsanlage)
  • Rauchen in den Umkleidekabinen, auf den Toiletten, in den Duschen, in den Schwimmbecken auf dem Spielplatz – es darf nur in der Raucherzone (bestimmte
  • Rasenfläche mit Bänken und einem Aschenbecher) geraucht werden.
  • In die Schwimmbecken zu springen
  • Wasser zu verschmutzen, auf den Boden zu spucken, in die Schwimmbecken zu urinieren, Müll auf den Boden abzuwerfen und die Räumlichkeiten des Freibadgeländes zu verschmutzen
  • Lebensmittel, Getränke, Luftmatratzen, Kinderwagen usw. in den Schwimmbeckenraum mitzunehmen
  • Schwimmflossen im Schwimmbecken zu benutzen
  • Die Wasserrutsche zu betreten, falls sie geschlossen ist oder falls in ihrer Rinne kein Wasser fließt
  • Wäsche zu waschen und sich mit der Seife oder Shampoo zu waschen (außer in den Duschen)
  • Das Freibadgelände mit Tieren und Fahrrädern zu betreten

Abschließende Bestimmungen             

  • Bevor der Besucher das Freibadgelände verlässt, ist er verpflichtet die von ihm entliehene Ausstattung zurückzugeben.
  • Jeder Besucher ist verpflichtet, sich an die Anweisungen des Freibadpersonals zu halten.
  • Mit Bezahlung des Eintritts verpflichtet sich jeder Besucher die Bestimmungen dieser Besucherordnung zu achten.
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, im Fall des Unwetters das Freibadgelände vorzeitig zu schließen oder den Freibadbetrieb an dem Tag gar nicht anzufangen.
  • Der Betreiber darf zum Zweck der Sondersanitärarbeiten das Freibadgelände auf die unbedingt notwendige Zeit schließen.
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Besucherordnung nach Bedarf zu ergänzen und/oder zu konkretisieren.
  • Die Verletzung dieser Besucherordnung behandelt der Freibadleiter bzw. der Schichtenleiter.

Regeln für den Rutschbetrieb

  • Rutschen ist nur in den Öffnungszeiten der Rutsche möglich, d.h. wenn durch die Rutschrinne Wasser fließt.
  • Kindern unter 4 Jahren ist der Zutritt ohne Begleitung von erwachsener Person verboten.
  • Die Rutsche ist nur für Schwimmer geeignet.
  • Der Zutritt auf die Rutsche ist nur Kindern bis 12 Jahren gestattet.
  • Die maximale Belastung einer Rutschbahn beträgt 45 kg.
  • Rutschen ist nur im Sitzen oder im Liegen mit nach vorne ausgestreckten Beinen und entlang des Körpers gelegten Armen erlaubt.
  • Rutschen im Stehen, im Knien oder mit Kopf nach unten ist untersagt.
  • Beim Rutschen ist es erwünscht notwendige Abstände zu halten. Es ist erst möglich das Rutschen anzufangen, wenn das Landegebiet frei ist.
  • Nach dem Landen im Schwimmbecken ist das Landegebiet sofort zu verlassen.
  • Eintritt in die Rutschrinne ist nur aus der Einstiegsplattform erlaubt.
  • Es ist verboten in der Rutschrinne zu bremsen oder anzuhalten und damit einen fließenden Rutschbetrieb zu verhindern.
  • Es ist verboten auf die Rutsche jegliche Gegenstände mitzunehmen, die die Rutsche beschädigen könnten oder gefährlich sind (z.B. scharfe, Metall- oder Glasgegenstände).
  • Rutschen in Badehose/Bikini/Badeanzug mit Metallspangen sowie mit Schmuck ist verboten.