Besucherordnung für Fitnessstudio

Diese Besucherordnung ist verbindlich für alle Besucher des Fitnessstudios im Sportareal – Hallenbad Sušice (weiter nur „Fitnessstudio“ genannt), betrieben von der Organisation „Sportoviště města Sušice“ (Sportareal der Stadt Sušice) mit dem Sitz: Na Hrázi 270, CZ 342 01, Sušice, ID-Nr. 215 51 456, StID-Nr: CZ21551456 Organisation eingetragen im Handelsregister geführt vom Bezirksgericht in Pilsen, Abschnitt PR, Nummer 823 (weiter nur „Betreiber“ genannt).


Mit dem Eintritt ins Fitnessstudio zum Zweck der Nutzung von angebotenen Dienstleistungen und mit der Erstattung der Eintrittsgebühr verpflichtet sich der Besucher die Vorschriften dieser Besucherordnung einzuhalten.


Allgemeine Informationen

  • Jeder Besucher ist verpflichtet seine Sportaktivitäten spätestens bis zu 15 Minuten vor dem Betriebszeitschluss des Fitnessstudios zu beenden und die Räumlichkeiten des Fitnessstudios spätestens bis zum Betriebszeitschluss zu verlassen.
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Betriebszeit des Fitnessstudios nach Bedarf zu verlängern oder zu verkürzen.

Dienstleistungen und Ausstattung des Fitnessstudios:

Das Fitnessstudio ist für Freizeitsportaktivitäten der breiten Öffentlichkeit vorgesehen.

  • Das Fitnessstudio besteht aus einem Raum mit Fitnessgeräten und zwei weiteren Räumen für Aktivitäten verknüpften mit gesunder Lebensweise.
  • Außerdem zählen zu den Räumlichkeiten des Fitnessstudios: Geräteraum, Damenumkleideraum, Herrenumkleideraum, Umkleideraum für Instrukteure, Putzkammer sowie Damen- und Herrensanitärräume.
  • Die maximale Kapazität des Fitnessstudios beträgt 78 Personen.
  • Die Preise für die Benutzung der Ausstattung und die Nutzung der Dienstleistungen des Fitnessstudios richten sich nach der aktuell gültigen Preisliste des Betreibers.
  • Die Preisliste steht den Besuchern in den Räumlichkeiten und auf der Website des Fitnessstudios zur Verfügung.
  • Die Notausgänge im Fitnessstudio bleiben immer offen.


Regeln für die Nutzung der Ausstattung und der Dienstleistungen des Fitnessstudios:

  • Nach der Bezahlung des Eintritts darf der Besucher die Ausstattung und die Dienstleistungen des Fitnessstudios nutzen.
  • Personen unter 15 Jahren dürfen die Ausstattung und die Dienstleistungen des Fitnessstudios nur in Begleitung von einer Person älter als 18 Jahre nutzen.

Sicherheitsregeln:

  • Jeder Besucher übt jegliche Sportaktivität im Fitnessstudio auf eigene Verantwortung und auf eigene Gefahr aus.
  • Der Eintritt ins Fitnessstudio sowie die Nutzung aller seinen Dienstleistungen ist unter Alkohol-, Suchtstoff- oder psychotropen Stoffeinfluss verboten.
  • Jeder Besucher trägt Sportbekleidung und geeignete saubere Sportschuhe.
  • Es ist verboten jegliche Sportaktivität im Fitnessstudio auszuüben, falls der Besucher krank oder verletzt ist; regelmäßig Medikamente einnimmt, die seine körperliche oder geistige Fähigkeiten beeinflussen; oder ist auf einer anderen Weise indisponiert, die Einfluss auf seine sportliche Leistung hat. Dieses Verbot gilt für denjenigen Besucher nicht, der eine schriftliche aussagenkräftige Arzterklärung vorlegt, dass er die Sportaktivitäten im Fitnessstudio ausüben darf, obwohl er nicht die oben genannten Bedingungen erfüllt.
  •  Vorherige Arztbesprechung über Nutzung der einzelnen Dienstleistungen und der Ausstattung des Fitnessstudios wird empfohlen ausgesprochen bei Personen mit Diabetes, Herzerkrankungen, hohem oder niedrigem Blutdruck, Schwangeren und Senioren.
  • Jeder Besucher ist verpflichtet bei Nutzung der Ausstattung und Dienstleistungen des Fitnessstudios auf die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer Besucher zu achten und Anweisungen des Fitnessstudiopersonals zu respektieren.
  • Die erste Hilfe wird vom zuständigen Instrukteur (im Fall der assistierten Benutzung der Ausstattung im Fitnessstudio) oder von der Bedienung des Fitnessstudios geleistet.
  • Das Fitnessstudio ist mit medizinischem Material nach aktuell gültiger Rechtsnorm ausgestattet.
  • Der Besucher darf nicht andere Besucher in der Nutzung der Ausstattung und der Dienstleistungen des Fitnessstudios mit seinem Verhalten begrenzen.
  • Jeder Besucher ist verpflichtet seine Sportbekleidung hygienischen und moralischen Prinzipien anzupassen. Die Bekleidung darf vornehmlich nicht unangenehm riechen und darf nicht beschmutzt sein.
  • Besucher betreten die Räumlichkeiten des Fitnessstudios ausschließlich in sauberen Sportschuhen (anderen, als sie draußen tragen).
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, denjenigen Besucher aus dem Fitnessstudio auszuweisen, der sich im Fitnessstudio in ungeeigneter Bekleidung oder mit ungeeigneten Schuhen aufhält.
  • Besucher benutzten beim Gerätturnen und beim Turnen auf Matten eigene saubere Handtücher (am besten weißer Farbe).
  • Jeder Besucher ist verpflichtet jedes verwendetes Sportgerät zurück auf seinen Platz zu legen.
  • Jeder Besucher ist verpflichtet beim Ladehanteln heben die Achsenverschlüsse zu verwenden. Ladehanteln, Hantelachsen und weitere Metallgegenstände sind auf die dafür bestimmte Ständer abzulegen, und nicht auf die Lederbezüge auf Bänken und Geräten.
  • Es ist verboten mit Schuhen auf die sämtlichen Lederbezüge zu treten.
  • Es ist verboten die Ausstattung und hygienische Mittel, die dem Betreiber gehören, aus den Räumlichkeiten des Fitnessstudios hinauszutragen.
  • Falls es seitens des Besuchers zur Beschädigung der Ausstattung kommt, ist der Besucher verpflichtet dies dem Personal des Fitnessstudios mitzuteilen.
  • Es ist verboten eigene Instrukteure ins Fitnessstudio mitzunehmen, falls dies nicht nach vorheriger Bewilligung des Betreibers erfolgt (aus dem Grund der Sicherheit und der Qualitätsabsicherung der zur Verfügung gestellten Dienstleistungen).
  • Beim Verlassen des Umkleideraums ist jeder Besucher verpflichtet sein Schließfach auszuleeren und es aufgeschlossen stehen lassen. Danach gibt der Besucher den Schließfachschlüssel an die Rezeption des Sportareals zurück. Im Fall des Schlüsselverlustes bezahlt der Besucher dem Betreiber Betrag von 200 CZK.
  • Falls der Besucher diese Besucherordnung mit seinem Verhalten bricht, kann er vom Personal des Fitnessstudios angewiesen werden, das Fitnessstudio sofort zu verlassen. Weigert er sich, darf ihn das Personal aus dem Fitnessstudio hinausführen.
  • Zur Kleidungsablage dienen während Nutzung der Ausstattung und der Dienstleistungen des Fitnessstudios Schließfächer. Den Schlüssel zu den Schließfächern erwirbt der Besucher an der Rezeption des Sportareals. Diejenigen Schließfächer, die nicht bis zum Betriebszeitschluss geleert werden, dürfen vom Personal des Fitnessstudios aufgeschlossen werden und ihr Inhalt wird im Zeitraum von drei Wochen an der Rezeption des Sportareals aufbewahrt. Nach drei Wochen muss der Betreiber den gefundenen Inhalt nicht mehr bewahren, den solche Gegenstände gelten nach entsprechender Rechtsnorm als „verlassene“.
  • Das Schließfach ist nicht zur Juwel-, Geld-, Handy-, Laptop- und Ablage weiterer Wertgegenstände. Alle die vorher genannten Gegenstände lässt der Besucher an der Theke oder an der Bar im Fitnessstudio aufbewahren. Dort befindet sich eine dafür geeignete Aufbewahrstelle.
  • Falls dies der Besucher nicht getan hat, haftet der Betreiber für eventuell entstandene Schaden, Verlust oder Diebstahl von oben genannten Wertgegenständen nicht.
  • Das Recht auf den Schadenersatz muss vom Besucher ohne Verzögerung angewendet werden.
  • Das Recht auf den Schadenersatz geht unter, nachdem der Besucher das Fitnessstudio verlassen hat.


In den Räumlichkeiten des Fitnessstudios ist verboten:

  • die Räumlichkeiten verschmutzen (Abfall usw.)
  • Rauchen
  • Manipulation mit offenem Feuer
  • Alkoholkonsum
  • Tiere mitbringen
  • Eintritt in ungeeigneter Kleidung
  • Eintritt in den Zeiten bestimmten für Personen des verschiedenen Geschlechts
  • Verhalten, das guten Sitten widerspricht