Besucherordnung für Eisstadion

Besucherordnung für Eisstadion


dient zur Erhaltung eines sicheren und hygienisch unschädlichen Betriebs und muss von allen Besuchern (schlittschuhfahrende Öffentlichkeit), Mietern (Hockeymannschaften sowie privaten Personen) und Angestellten des Eisstadions eingehalten werden.

Eintritt in die Eisstadionräumlichkeiten

  • Eintritt in die Eisstadionräumlichkeiten ist nur mit gültiger Eintrittskarte erlaubt. Mieter der Eisfläche dürfen nur nach vom Betreiber bestätigter Reservierung und maximal 30 Minuten vorher die Eisstadionräumlichkeiten betreten.
  • Die Betriebszeiten sind an der Tafel am Eisstadioneingang, auf unserer Homepage (www.sportoviste-susice.cz) sowie in unseren Flyers zu finden.
  • Die Eintrittspreise stehen in der Preisliste an der Rezeption des Sportareals. Verlorene Eintrittskarten werden nicht rückerstattet.
  • Mit dem Eintritt in die Eisstadionräumlichkeiten stimmt jeder Besucher den Anweisungen in dieser Besucherordnung zu. Gleichzeitig ist jeder Besucher damit einverstanden, sich an die Anweisungen des Betriebspersonals zu halten.
  • Nutzung des Eisstadions ist ohne Aufsicht von verantwortlichem Betriebspersonal aus Sicherheitsgründen verboten.
  • Beim Erreichen der maximalen Eisstadionkapazität werden keine weiteren Eintrittskarten verkauft. Die Kassenangestellten dürfen keine Eintrittskarte den Personen verkaufen, denen der Eintritt in die Eisstadionräumlichkeiten nach der Besucherordnung verboten ist.

Ausweisung aus dem Eisstadion

  • Aus den Eisstadionräumlichkeiten wird jeder Besucher unter Alkohol- oder Suchtstoffeinfluss ausgewiesen.
  • Aus den Räumlichkeiten des Eisstadions wird auch jeder Besucher ausgewiesen, der sich an die Anweisungen dieser Besucherordnung und/oder des Betriebspersonals nicht halten wird. Weigert sich der ausgewiesene Besucher die Eisstadionräumlichkeiten zu verlassen, kann der Betreiber des Sportareals die Polizei anrufen.
  • Das Eintrittsgeld wird nicht rückerstattet!


Betriebsanweisungen für Besucher und Mieter des Eisstadions

  • Jeder Besucher sowie jeder Mieter ist verpflichtet, sich an die Anweisungen in dieser Besucherordnung und des Betriebspersonals zu halten. Das Betriebspersonal ist für sichere und hygienisch unschädliche Umwelt des Eisstadions verantwortlich.
  • Diese Besucherordnung sichert Ordnung und schafft auf dem Eisstadion eine freundliche Atmosphäre.
  • Die Aufenthaltsdauer beginnt mit dem Eintritt ins Eisstadion und endet mit seinem Verlassen. Alle Besucher sind verpflichtet das Eisstadion spätestens fünf Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen.
  • Mieter der Eisfläche sind verpflichtet spätestens bis zum Ablauf der gemieteten Zeit die Eisfläche zu verlassen (d.h. falls der Mieter die Eisfläche für eine Stunde gemietet hat, wird er die Eisfläche spätestens am Ende der gemieteten Stunde verlassen).
  • Besucher sind verpflichtet ihre persönlichen Gegenstände nur in dafür geeigneten Bereichen abzulegen.
  • Jeder Besucher und jeder Mieter des Eisstadions ist verpflichtet Wasser und Strom in den Räumlichkeiten des Eisstadions zu sparen (z.B. Wasserhähne nach Benutzung richtig zudrehen).
  • Bewegen Sie sich bitte vorsichtig auf glatten, nassen und angefrorenen Oberflächen, damit Sie Ausrutschen und/oder Verletzung – eigene oder von anderen Besuchern - vermeiden.
  • Der Betreiber trägt keine Verantwortlichkeit für Schaden, Verletzungen und/oder Unfälle, die Besucher durch eigene Unachtsamkeit verursacht haben.
  • Besucher sind verpflichtet mit der Eisstadionausstattung sorgsam umzugehen und angerichteten Schaden am Eigentum des Eisstadions oder anderer Besucher zu erstatten.
  • Für die Leistung der ersten Hilfe bei Unfällen, Verletzungen oder Übelkeit holen Sie bitte sofort unsere Gesundheitsfachkraft. Der Behandlungsraum ist sichtbar gekennzeichnet.
  • Jeder Besucher und jeder Mieter ist verpflichtet jeden verursachten oder gefundenen Defekt sofort dem Eisstadionpersonal zu melden.
  • Außerhalb der Betriebszeiten ist der Eintritt in die Eisstadionräumlichkeiten verboten!

In den Eisstadionräumlichkeiten ist verboten:

  • Rauchen und Manipulation mit offenem Feuer,
  • Alkoholkonsum,
  • Eintritt ohne gültige Eintrittskarte,
  • Eintritt in den technischen Bereich des Eisstadions,
  • Eintritt in Bereich für Personen des anderen Geschlechts und überall, wo Eintrittsverbot für die Öffentlichkeit gilt,
  • Schreien, Pfeifen, sich laut verhalten (außer Hockeyspiele bei denen das Unterstützen von Hockey Teams erlaubt ist); Benutzung von Rundfunkempfängern, Tonbandgeräten, Heizkörpern, Kochern oder elektrischen Geräten, die nicht erlaubt sind,
  • Zutritt auf die Eisfläche während ihrer Behandlung und auf die Eisbearbeitungsmaschine,
  • Schneebälle werfen,
  • Mitbringen von Alkohol, Brenn-, Gift-, Sucht- und Sprengstoffen,
  • Innere Ausstattung und Möbel umstellen, mit Wasser-, Luft- und Stromverteilung und weiterer Anlagen manipulieren,
  • Lebensmittel auf der Eisfläche verspeisen,
  • Sich im Widerspruch zu allgemeinen Anstandsprinzipien verhalten oder andere Besucher gefährden,
  • Sich an die Anweisungen des Eisstadionpersonals nicht halten (der Besucher wird hinausgeführt ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes).

Allgemeine Anweisungen:

  • Jeder Besucher des Eisstadions ist verpflichtet die Eisstadionausstattung sorgsam zu benutzen, damit sie nicht beschädigt wird.
  • Wünsche und Beschwerden, die mit dem Eisstadionbetrieb zusammenhängen, können ins Buch für Wünsche und Beschwerden eingetragen werden, das sich entweder an der Rezeption des Sportareals oder beim Eisstadionpersonal befindet.

Betriebsordnung für Umkleideräume:

  1. Der Eintritt in die Umkleideräume ist Trainern gestattet, die die Umkleideräume gemietet haben, und den Mannschaftsmitgliedern in der Anwesenheit des Trainers.
  2. Trainer und Mannschaftsleiter sind dafür verantwortlich, in Umkleideräumen und anliegenden Räumlichkeiten Sauberkeit zu halten.
  3. Eintritt in die Gästeumkleideräume ist nur den Personen erlaubt, die die Eisfläche zusammen mit Umkleideräumen gemietet haben. Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Ordnung in den Umkleideräumen zu behalten oder die Umkleideräume anschließend aufzuräumen.
  4. Benutzung von elektrischen Heizkörpern ist untersagt. Für Abtrocknung der Ausrüstung sind in den Umkleideräumen nur Lüfter und Entfeuchter mit gültiger Revisionsbescheinigung erlaubt, die der Inhaber von diesen Geräten bereit halten und auf Ersuchen vom Betreiber des Sportareals vorlegen muss.
  5. In den Umkleideräumen sowie weiteren Räumlichkeiten gilt strenges Rauchverbot und Manipulierungsverbot mit offenem Feuer!
  6. Jeder Besucher ist verpflichtet mit der Eisstadionausstattung vorsichtig umzugehen.
  7. Es ist verboten Möbel und weitere Ausstattung der Umkleidekabinen umzustellen, zu bekleben, zu beschreiben oder auf einer anderen Weise zu zerstören.
  8. Verschmutzung von Sanitäranlagen ist verboten.
  9. Behalten Sie die Gänge, Umkleideräume und den Platz zwischen den Auswechselbänken frei.
  10.  Die Benutzer der Umkleideräume sind verpflichtet, sich an die Anweisungen des Eisstadionpersonals zu halten.
  11.  Die Umkleideräume sind kein Aufbewahrungsraum für die Wertgegenstände der Besucher. Deswegen trägt der Betreiber des Eisstadions keine Verantwortlichkeit, falls jegliche Wertgegenstände sowie andere persönliche Gegenstände in den Umkleideräumen beschädigt werden oder verloren gehen.
    Diese Besucherordnung ist für alle Besucher des Eisstadions verbindlich und tritt in Kraft am Tag ihrer Verkündung. Von der Nichteinhaltung dieser Besucherordnung werden gehörige Maßnahmen gezogen.